Sachverständiger Bad Freienwalde

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter  Ronny Materne-Steidel Bad Freienwalde

Ronny Materne-Steidel

Bausachverständiger und Baugutachter

Tel: 0800 9 81 81 81 (Gebührenfrei) Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Qualifikation

  • Maler- und Lackierermeister
  • IQ-Zert zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden
  • Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für die Immobilienbewertung D1 (Standard Ein- und Zweifamilienhäuser)
Sachverständiger Bauschadenbewertung für das Maler- und Lackierergewerk (DEKRA)

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Bad Freienwalde steht Ihnen Herr Ronny Materne-Steidel als Sachverständiger zur Verfügung.

Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind. 
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.

Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger

Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:

  • die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
  • die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
  • die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
  • die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
  • die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
  • die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
  • die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt. 
  • die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
  • die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Herr Ronny Materne-Steidel kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Freienwalde, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Freienwalde kommen bzw. sich nicht in Bad Freienwalde auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Bad Freienwalde (Oder) - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Die Stadt befindet sich im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Bad Freienwalde (Oder) untergliedert sich in sieben Ortsteile: Altglietzen, Altranft, Bralitz, Hohensaaten, Hohenwutzen, Neuenhagen und Schiffmühle.

Bad Freienwalde ist geprägt durch sein historisches Stadtbild und ist auch die älteste Kur- und Badestadt der Mark Brandenburg inmitten einer fast mittelgebirgsartigen Landschaft mit Tälern und steil abfallenden Hängen. Sie ist sowohl wie eine wahre Oase vor den Toren Belins, als auch ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in die Umgebung wie das Oderbruch, den Barnim, die Märkische Schweiz, die Uckermark und die historische Neumark abseits der Oder. Bad Freienwalde ist eine 770 Jahre alte Stadt mit verwinkelten Gassen, historischen Baudenkmälern und grüner Hügellandschaft. Das Schloss Freienwalde mit seinem Schlosspark ist ein ehemaliger Wehrturm in backsteinernem Gewand und somit auch ein Hotspot für viele Besucher der Stadt Bad Freienwalde.

Verkehrsanbindung: Die Stadt ist durch die Bundesstraßen 158 und 167. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Finowfurt an der A 11 in etwa 27 Kilometer Entfernung.

Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl:  12.701
Postleitzahl: 16259

Wichtige Anlaufstellen

Bürgermeister:
Ralf Lehmann
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde
Tel.: 03344 41 21 25
Fax: 03344 41 21 53
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rathaus:
Bad Freienwalde (Oder)
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde

Bauamt:
Stadtverwaltung Bad Freienwalde Bauamt
Karl-Marx-Str. 1
16259 Bad Freienwalde
Telefon: 03344/412-0
Fax: 03344 3631
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Amtsgericht:
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)
Viktor-Blüthgen-Straße 9
16259 Bad Freienwalde (Oder)
Telefon: 03344 4720
Telefax: 03344 472-59
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