
Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche
Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.
Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe
Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.
Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?
Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.
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Ihre Vorteile
- Qualifizierte Objektbesichtigung
Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe. - Ermittlung der Entschädigungshöhe
Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. - Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten. - Kurzfristiger Ortstermin
Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
- Qualifizierte Objektbesichtigung
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Mehr- und Sonderleistungen
Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:
Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.) Stundensatz, je Std.
160,00 € Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km. 0,95 € Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.
5 %
In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.
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Erforderliche Information
Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:
- Grundbuchauszug
- Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
- Baulastenauskunft
- Altlastenauskunft
- Miet- und Pachtverträge
- Aktueller Energieausweis
- Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
- Vorhandene Wertermittlungen
- Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
- Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
- Bauzeichnungen/Grundrisse
- Wohn-/ Nutzflächenberechnung
- Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
- Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
- Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
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Ablauf & Kontakt
Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.
Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
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Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Bad Freienwalde, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Bad Freienwalde kommen bzw. sich nicht in Bad Freienwalde auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Bad Freienwalde - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Die Stadt befindet sich im Landkreis Märkisch-Oderland in Brandenburg. Bad Freienwalde (Oder) untergliedert sich in sieben Ortsteile: Altglietzen, Altranft, Bralitz, Hohensaaten, Hohenwutzen, Neuenhagen und Schiffmühle.
Bad Freienwalde ist geprägt durch sein historisches Stadtbild und ist auch die älteste Kur- und Badestadt der Mark Brandenburg inmitten einer fast mittelgebirgsartigen Landschaft mit Tälern und steil abfallenden Hängen. Sie ist sowohl wie eine wahre Oase vor den Toren Belins, als auch ein idealer Ausgangspunkt für Ausflüge in die Umgebung wie das Oderbruch, den Barnim, die Märkische Schweiz, die Uckermark und die historische Neumark abseits der Oder. Bad Freienwalde ist eine 770 Jahre alte Stadt mit verwinkelten Gassen, historischen Baudenkmälern und grüner Hügellandschaft. Das Schloss Freienwalde mit seinem Schlosspark ist ein ehemaliger Wehrturm in backsteinernem Gewand und somit auch ein Hotspot für viele Besucher der Stadt Bad Freienwalde.
Verkehrsanbindung: Die Stadt ist durch die Bundesstraßen 158 und 167. Die nächstgelegene Autobahnanschlussstelle ist Finowfurt an der A 11 in etwa 27 Kilometer Entfernung.
Wichtige Eckdaten
Einwohnerzahl: 12.701
Postleitzahl: 16259Wichtige Anlaufstellen
Bürgermeister:
Ralf Lehmann
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad Freienwalde
Tel.: 03344 41 21 25
Fax: 03344 41 21 53
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Rathaus:
Bad Freienwalde (Oder)
Karl-Marx-Straße 1
16259 Bad FreienwaldeBauamt:
Stadtverwaltung Bad Freienwalde BauamtKarl-Marx-Str. 116259 Bad FreienwaldeTelefon: 03344/412-0Fax: 03344 3631
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!Amtsgericht:
Amtsgericht Bad Freienwalde (Oder)Viktor-Blüthgen-Straße 9
16259 Bad Freienwalde (Oder)Telefon: 03344 4720Telefax: 03344 472-59
